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Nutzungsbedingungen - Direktvertrieb

02.02.2024

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Diese Nutzungsbedingungen sind Grundlage des zwischen der Newsadoo GmbH, Lastenstraße 36, 4020 Linz, FN 464128t, im Weiteren „NEWSADOO“, und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages über die Nutzung der Software as a Service-Solution (SaaS) „Newsadoo“, im Weiteren die „Software“.

 

Bei Newsadoo handelt es sich um eine browserbasierte, plattformübergreifende Software zur vollautomatischen Erstellung von digitalen Themenzeitungen für Verbraucher und Unternehmer. Newsadoo dient unter Heranziehung von zahlreichen externen Quellen der intelligenten und digitalen, automatischen Zusammenstellung und Zurverfügungstellung von Themenzeitungen auf Webseiten, Apps oder in sonstigen Anwendungen.

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1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen & Begriffsdefinitionen

1.1. Alle Leistungen von NEWSADOO im Zusammenhang mit der Software erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Nutzungsbedingungen.

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1.2. Auftraggeber: Der Auftraggeber ist ein Unternehmen oder eine öffentliche Institution, das/die seinen (internen oder externen) Konsumenten eine digitale Themenzeitung zur Verfügung stellen möchte. Der Auftraggeber ist unmittelbarer Vertragspartner von NEWSADOO.

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1.3. Konsument: Der Konsument ist ein Besucher der vom Auftraggeber betriebenen Informationsdienste, auf denen die vertragsgegenständlichen Angebote von Newsadoo integriert werden. Er konsumiert eine ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Themenzeitung und erhält auf diese Weise vom Auftraggeber maßgeschneiderte Nachrichten zur Verfügung gestellt. Der Konsument verpflichtet sich bei der Verwendung der Software die in diesen Nutzungsbedingungen formulierten Rechte und Pflichten in gleichem Maße einzuhalten wie der Auftraggeber selbst.

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1.4. Nutzer: Auftraggeber und Konsumenten stellen gemeinsam die Nutzer der Software dar. Insoweit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen sowohl Konsumenten als auch den Auftraggeber gleichermaßen betreffen, werden diese als „Nutzer“ bezeichnet.

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1.5. Account: Account des Auftraggebers bzw. für den Auftraggeber, dem die Möglichkeit eingeräumt wird, selbstständig bzw. über den Newsadoo Support Einstellungen für seine Konsumenten vorzunehmen.

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2. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit & Preismodell

2.1. Für die Nutzung der Software ist die Annahme dieser Nutzungsbedingungen erforderlich. Nach erfolgtem Vertragsabschluss mit NEWSADOO erhält der Auftraggeber Zugang und Integrationsanleitungen für die ihm zuzurechnenden und für ihn erstellten Themenzeitungen, wodurch ihm deren Nutzung ermöglicht wird.

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2.2. Das entgeltliche Vertragsverhältnis kann jederzeit zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten von beiden Parteien gekündigt werden.

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2.3. NEWSADOO behält sich das Recht vor, den Vertrag während der vereinbarten Vertragslaufzeit aus wichtigem Grund vorzeitig – ohne Setzung einer Nachfrist – aufzulösen. Als wichtiger Grund werden insbesondere Zahlungsverzug, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. die Abweisung eines diesbezüglichen Antrages wegen kostendeckenden Vermögens, die Verbreitung eines für NEWSADOO geschäftsschädigenden Inhalts, Missbrauch des Service und Ähnliches sowie die grobe Verletzung von Vertragspflichten vereinbart.

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2.4. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält Newsadoo für die Dauer von zwei weiteren Kalendermonaten die bis dahin in den Themenzeitungen und Accounts des Auftraggebers gespeicherten Daten, sofern es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Nach Ablauf dieses zweimonatigen Zeitraums können die darin vorhandenen Daten durch Newsadoo unwiederbringlich gelöscht werden.

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2.5. Preismodell: Das Preismodell von NEWSADOO ist für den Auftraggeber mit Newsadoo individuell zu vereinbaren.

  

2.6. Das mit NEWSADOO vereinbarte Entgelt wird durch NEWSADOO jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und gemäß den Zahlungsmodalitäten vom Auftraggeber beglichen.

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2.7. Die Rechnungslegung erfolgt in jedem Fall elektronisch; der Auftraggeber verzichtet auf die Ausfolgung einer Rechnung in Papierform.

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2.8. Gegen Forderungen von NEWSADOO kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich anerkannten Forderungen aufgerechnet werden.

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3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm gem. 2.2. zur Verfügung gestellten Themenzeitungen unter ausschließlicher Verwendung der von NEWSADOO zur Verfügung gestellten technischen Hilfsmittel weiter zu verbreiten und seinen Konsumenten zur Verfügung zu stellen (App, Embedding,…). 

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3.2. Der Auftraggeber darf die Software bzw. die von dieser generierten Themenzeitungen, nur eigenberechtigten juristischen oder natürlichen Personen zur Verfügung stellen.

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3.3. NEWSADOO ist berechtigt, die Identität des Auftraggebers zu überprüfen. NEWSADOO ist berechtigt, den Account des Auftraggebers so lange zu sperren, bis die Verifizierung seiner Daten abgeschlossen ist.

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3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedem Konsumenten die zur Nutzung der Software erforderlichen Rechte und die Pflichten dieser Nutzungsbedingungen zu überbinden und hält NEWSADOO für die Unterwerfung der Konsumenten unter diese Nutzungsbedingungen schad- und klaglos. 

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3.5. Der Auftraggeber erklärt, dass alle seine Angaben zur eigenen Person und zum eigenen Unternehmen wahrheitsgemäß und richtig sind. Er ist verpflichtet, NEWSADOO von Änderungen der Daten (insb. auch Zahlungsdaten) umgehend in Kenntnis zu setzen.

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3.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstiger Haftung, Zugangsdaten für Accounts bei Newsadoo vertraulich und sorgfältig zu behandeln und keinesfalls an Dritte weiterzugeben. Der Auftraggeber hat Personen, denen er Zugangsdaten zu seinen Accounts zur Verfügung stellt, über die aus diesen Nutzungsbedingungen resultierenden Pflichten aufzuklären.

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3.7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich nach jeder Nutzung der Software mit seinen Accounts auszuloggen und sich vor jeder Verwendung wieder neu einzuloggen, um missbräuchliche Verwendung seiner Accounts im Falle von Verlust oder Diebstahl zu verhindern.

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3.8. Der Auftraggeber erklärt, NEWSADOO für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe von Logindaten oder einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe seines Endgeräts während aufrechten Logins in der Software resultieren, schad- und klaglos zu halten.

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3.9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, regelmäßig, aber zumindest einmal wöchentlich, Sicherheitskopien der von ihm in der Software gespeicherten Daten und Informationen anzufertigen. NEWSADOO haftet nicht für nachteilige Folgen und Schäden, die aus einem Datenverlust resultieren, der durch Sicherheitskopien verhindert oder minimiert hätte werden können.

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3.10. Der Auftraggeber verpflichtet sich, NEWSADOO auf dessen Verlangen Zugang zu seinen Accounts zu gewähren, um Verbesserung, Wartungsarbeiten und sonstige erforderliche Änderungen / Aktualisierungen vornehmen zu können. Diese Verpflichtung umfasst die allenfalls notwendige Bekanntgabe der Login-Daten und Passwörter für den Account des Auftraggebers.

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4. Pflichten des Nutzers

4.1. NEWSADOO stellt, sofern nichts anderes vereinbart wird, ausschließlich die cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Verfügung. Die zur Nutzung dieser Software notwendigen technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen, wie eine geeignete Systemumgebung oder eine ständige Internetverbindung, hat der Nutzer zu schaffen.   

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4.2. NEWSADOO behält sich das Recht vor, die Software jederzeit zu modifizieren oder zu verbessern, insoweit daraus keine Nutzungsbeeinträchtigung für die Nutzer ergibt. Dadurch können optische, technische, inhaltliche oder sonstige Veränderungen entstehen. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Modifikation besteht für Nutzer lediglich insoweit, als dass durch die Änderungen die bisherige Nutzung beeinträchtigt wird.

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4.3. Der Nutzer verpflichtet sich, die Software nicht missbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen. Die Nutzer halten NEWSADOO und sämtliche seiner Erfüllungsgehilfen hinsichtlich aller nachteiligen Folgen schad- und klaglos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonst pflichtwidrigen Verwendung der Software und der damit verbundenen Leistungen entstanden sind.

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Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sich aus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben, oder aus der Verletzung personenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstiger Normen durch die Nutzer. 

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5. Zahlungsverzug, Mahnung und Sperre

5.1 Im Falles des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% per anno über dem Basiszinssatz als vereinbart. 

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5.2. Im Falle einer trotz Mahnung ausbleibenden Zahlung kann NEWSADOO die Erbringung von Leistungen und den Zugang zur Software vorübergehend aussetzen. Sobald der Rückstand vom Auftraggeber vollständig rückgeführt wurde, hat NEWSADOO den Zugang wieder freizuschalten. Das Recht zur Vertragskündigung seitens NEWSADOO bei Zahlungsverzug sowie der fortlaufende Vergütungsanspruch von NEWSADOO bleiben davon unberührt. Das Aussetzen der Leistung infolge Zahlungsverzugs berechtigt den Auftraggeber nicht zur vorzeitigen Vertragsauflösung.

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5.3. NEWSADOO ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu verweigern (Sperre), wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Berechtigte bei der Inanspruchnahme der Leistung Gesetze oder wesentliche vertragliche Pflichten, nämlich solche, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit auch nur eines Dienstes oder dem Schutz Dritter dienen, verletzt oder Handlungen setzt, die NEWSADOO nach diesen Auftragsbedingungen zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigen.

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5.4. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte NEWSADOO davon in Kenntnis setzen. NEWSADOO hat den Nutzer von der Sperre und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet und die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.

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5.5. Dem Nutzer entstehen aus einer berechtigten Sperre der Leistungen keine Ansprüche.

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6. Nutzungsrechte & Projektdaten

6.1. Die Software ist eine onlinebasierte Software as a Service - Lösung, die über den Zugriff zur Webapplikation von NEWSADOO nutzbar ist. Eine Überlassung der Software an die Nutzer erfolgt nicht. NEWSADOO räumt dem Auftraggeber lediglich ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, einfaches, und nur über gesonderte Vereinbarung unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Software ein. 

 

6.2. Den Nutzern ist es nicht gestattet, die Software oder Teile davon über die ausdrücklich eingeräumten Rechte hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen, zu verbreiten oder zu veräußern bzw. sonst zu übertragen oder nutzbar zu machen. 

 

6.3. Im Zuge der Nutzung der Software hat jeder Nutzer die Möglichkeit, Quellen für die eigene Themenzeitung auszuwählen und Newsadoo mit dem Hinzufügen zusätzlicher Quellen zu beauftragen. NEWSADOO ist nicht verpflichtet, diese Quellen zu prüfen oder zu protokollieren und auszuwerten. Der Auftraggeber hält NEWSADOO für alle nachteiligen Folgen und Schäden schad- und klaglos, die aus der Auswahl und Integration von Quellen resultieren, deren Beiträge zu berechtigten Ansprüchen und Forderungen gegenüber NEWSADOO, dem Auftraggeber oder Nutzer führen.

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6.4. NEWSADOO ist verpflichtet, auf Wunsch des Nutzers allfällige von ihm hochgeladenen Daten ganz oder teilweise zu löschen, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch dem entgegensteht und NEWSADOO eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft oder die Daten zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen benötigt werden.

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Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen NEWSADOO und dem Auftraggeber werden die in die Software eingepflegten Daten insoweit gelöscht, als keine vertraglichen oder gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen oder die Daten zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen benötigt werden können.

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6.5. NEWSADOO tritt gegenüber dem Auftraggeber als Auftragsverarbeiter iSd. Art. 28 DSGVO in Erscheinung. Im Zuge des Vertragsabschlusses stellt NEWSADOO dem Auftraggeber eine Selbstverpflichtungserklärung zur Verfügung. 

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7. Verfügbarkeit

7.1. NEWSADOO verpflichtet sich, die von ihr vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. In diesem Rahmen gewährleistet NEWSADOO eine 97,5%-ige Verfügbarkeit der Software im Kalenderjahresschnitt.

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Ein gänzlich fehlerfreies oder unterbrechungsfreies System kann allerdings schon aus technischen Gründen nicht gewährleistet werden. Bei der Berechnung der vertraglich geschuldeten Verfügbarkeit sind Fälle höherer Gewalt sowie Zeiten der Unterbrechung der Benutzbarkeit wegen der intervallgemäßen Wartung und Aktualisierung der Software nicht zu berücksichtigen.

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7.2. Maßnahmen, die plangemäß erfolgen (Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung etc.) werden Nutzern durch NEWSADOO ehestmöglich angekündigt, zumindest aber 24 Stunden im Voraus.

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8. Haftung

8.1. Der Ersatz von Schäden – ausgenommen Personenschäden – ist für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten mit der für den jeweiligen Anlassfall tatsächlich zur Verfügung stehenden Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von NEWSADOO begrenzt. Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht, ist der Ersatz von Schäden für jedes schadensverursachende Ereignis mit einem Maximalbetrag von € 10.000,00 begrenzt. 

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8.2. Dieser Höchstbetrag umfasst alle gegen NEWSADOO wegen mangelhafter Leistungserbringung und/oder sonstiger Verletzung von Vertragspflichten bestehenden Ansprüche, wie insbesondere auf Schadenersatz und Preisminderung.

 

8.3. Soweit durch Sondervereinbarung oder Gesetz nichts anderes geregelt ist, ist im Übrigen die Haftung von NEWSADOO für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche, insbesondere für mittelbare Schäden und Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse oder Gewinne, Zinsverluste, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Irrtum und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber NEWSADOO nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweist.

 

8.4. Die Haftung für von NEWSADOO durch leichte Fahrlässigkeit verursachte nachteilige Folgen und Schäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Darüber hinaus ist die Haftung für nachteilige Folgen oder Schäden ausgeschlossen, die bei der Nutzung der Software nicht typischerweise vorhersehbar sind.

 

8.5. NEWSADOO haftet nicht für nachteilige Folgen oder Schäden, die Nutzer insoweit erleiden, als dass unter Heranziehung der Software verwaltete Projekte infolge des Verlusts der Nutzungsmöglichkeit, technischer Gebrechen, Datenverlust, unberechtigten Zugriff Dritter oder sonstige im Zusammenhang mit der Software stehende Gründe nicht bzw. nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.

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8.6. In der Software sind Applikationen und Inhalte Dritter bzw. Links auf Inhalte Dritter enthalten. NEWSADOO haftet nicht für diese Inhalte oder die technische Funktionalität der diesbezüglich zur Verfügung gestellten Inhalte, Schnittstellen oder Applikationen. Soweit Links zu Websites oder Applikationen Dritter hergestellt werden, nimmt der Nutzer zur Kenntnis, dass diese von Dritten betrieben werden und NEWSADOO keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Seiten und auf die dort veröffentlichten Informationen hat. 

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8.7. NEWSADOO übernimmt keine Haftung für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Software nicht beeinträchtigende, Abweichungen. 

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8.8. Ansprüche auf Schadenersatz müssen bei sonstigem Verfall längstens innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

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8.9. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von NEWSADOO aufgrund Schädigungen, die diese dem Nutzer zufügen.

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9. Copyright & Geheimhaltung

9.1. NEWSADOO behält sich sämtliche Rechte, insbesondere Marken- und Urheberechte, am gesamten Inhalt der Website, insbesondere an Marken, Logos, Texten, Grafiken, Fotografien, Layout und Musik, vor, soweit diese NEWSADOO zukommen. Soweit die Nutzung nicht gesetzlich zwingend gestattet ist, bedarf jede über die vertraglichen Leistungspflichten hinausgehende Nutzung von Inhalten dieser Website, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Vervielfältigung, Verbreitung oder Bearbeitung der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von NEWSADOO.

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9.2. Der Nutzer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zuge der Nutzung der Software bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies umfasst insbesondere auch die Informationen über die Funktionsweise der Software und den Umfang der durch NEWSADOO in diesem Rahmen angebotenen Leistungen.

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10. Änderung der Nutzungsbedingungen

10.1. NEWSADOO ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Wenn auch nicht ausschließlich, so jedoch insbesondere auch, um geänderte gesetzliche Vorschriften einfließen zu lassen oder neue / veränderte Leistungen mit einzubeziehen.

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10.2. Der Nutzer wird in Textform spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Nutzungsbedingungen unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen über geplante Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als vom Nutzer genehmigt, wenn er nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens den Änderungen schriftlich widerspricht.

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Darauf wird NEWSADOO den Nutzer auch in der Information über die Änderungen hinweisen. Die Frist für den Widerspruch ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei NEWSADOO eingeht.

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11. Abwerbeverbot

11.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Mitarbeiter oder Subauftragnehmer von NEWSADOO während aufrechter Vertragsbeziehung und zwölf Monate darüber hinaus abzuwerben und/oder zu beschäftigen. Einer Beschäftigung beim Auftraggeber ist die Beschäftigung des Mitarbeiters oder Subauftragnehmers bei einem gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen gleichzuhalten. (z.B. Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft).

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11.2. Für jeden Fall des Verstoßes gegen dieses Abwerbe- und Beschäftigungsverbots hat der Auftraggeber NEWSADOO eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe von € 20.000,00 zu bezahlen, auch wenn es nur beim Versuch geblieben ist. NEWSADOO bleibt auch für den Fall der Bezahlung der Vertragsstrafe die Geltendmachung des aus dieser Vereinbarung resultierenden Unterlassungsanspruchs sowie eines die Vertragsstrafe übersteigenden Schadenersatzanspruchs vorbehalten.

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12. Schlussbestimmungen

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12.1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht, wobei die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie internationale Verweisungsnormen ausgeschlossen werden.

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12.2. Erfüllungsort und Leistungsort ist der Sitz von NEWSADOO.

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12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen gelten als durch gültige und durchsetzbare Regelungen ersetzt, die den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken. 

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12.4. Für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und NEWSADOO wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Erfüllungsort sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

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