Partnerschaftserklärung
Version 1.0 / 24.03.2021
Der Absender der Bestätigung erklärt, dass er im Namen des Publishers zum Abschluss dieser Partnerschaft autorisiert ist. Der Publisher schließt sodann mit der Newsadoo GmbH eingetragen zu FN 464128t, mit Sitz in Linz und der Geschäftsanschrift Lastenstraße 36, 4020 Linz, vertreten durch den selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer Mag. David Böhm, geb am 16.04.1984 (nachfolgend Newsadoo) folgende Partnerschaft.
I.Präambel
Newsadoo ist eine europäische Initiative zur Schaffung eines gesicherten und funktionierenden digitalen Newsmarktes im Sinne der europäischen Verlage und Qualitätsmedien. Auf Basis der aktuellsten Technologien im Bereich Künstliche Intelligenz und Machine Learning wird innerhalb des Newsadoo-Eco-System der tägliche, digitale Newskonsum so attraktiviert, dass User bereit sind, für den Service und entsprechend qualitativen Content, monatlich Geld zu bezahlen. Gleichermaßen schafft die Konzentrierung der Verhaltensdaten innerhalb des Systems die Basis für eine targetfähige Werbeplattform, die den europäischen Verlagen ermöglicht, mit den amerikanischen Internetkonzernen vergleichbare bzw. konkurrenzfähige Werbeprodukte anzubieten bzw. die Werbeumsätze deutlich zu steigern.
Newsadoo erklärt ausdrücklich, dass sämtliche Maßnahmen dazu dienen, ein Eco-System aufzubauen, das im Sinne der europäischen Verlage für die europäische Medienlandschaft ein funktionierendes, digitales Geschäftsmodell liefert, zur Sicherung des Kerngeschäfts bzw. Transformation des Kerngeschäfts von Verlagen in digitale Kanäle. Ziel ist die Abhängigkeit von internationalen Gatekeepern zu reduzieren und ein eigenständiges europäisches Projekt zu schaffen, das langfristig gesehen von den europäischen Verlagen entsprechend der gemeinsamen Interessen selbst gelenkt wird.
Newsadoo bekennt sich zu den Werten, denen europäische Qualitätsmedien folgen, und unterstützt damit insbesondere Medien und deren Interesse, diese Werte in Europa auch in Zukunft in digitalen Kanälen zu sichern. Dazu zählen unter anderem die Unabhängigkeit und Objektivität der Berichterstattung, die Pressefreiheit mit den Grundsätzen freier Berichterstattung, die Genauigkeit in der Recherche und Wiedergabe von Inhalten, der Persönlichkeitsschutz und Schutz vor Diskriminierung. Medien, die diese Werte nachhaltig Missachten und bewusst ein falsches Bild von Realitäten erzeugen, werden zur Sicherung der Qualität und Aufrechterhaltung der europäischen Standards in das europäische Eco-System nicht aufgenommen, bzw. bei erwiesenem, wiederholten Missachten ausgeschlossen.
Newsadoo ist als europäisches Medien Startup in einem mehrphasigen Entwicklungs- und Aufbauprozess. Der Publisher bekennt sich als Unterstützer des Projekts dazu, dass entsprechend der Projektentwicklung eine laufende Professionalisierung und Erweiterung der Beziehungen zwischen Newsadoo und dem Publisher stattfinden.
II.Contentpartnerschaft
Newsadoo betreibt das News-Ecosystem Newsadoo unter der Domain www.newsadoo.com und anderen Endungen, sowie integriert in verschiedenen Applikationen, und ermöglicht Partnern ihren Content via Backlinks, bzw. im eigenen Namen auf jeweils Publisher-eigenen Seiten, innerhalb des Ecosystems zu publizieren. Im Rahmen der Partnerschaft stellt der Publisher Content-Pakete zusammen, die über einen RSS-Feed oder andere Schnittstellen auf die jeweiligen Publisher-eigenen Seiten auf Newsadoo übertragen (gespeichert und verarbeitet) werden und dann direkt im System angezeigt, oder über Vorschautexte und Bilder auf den Content zurückverlinken sollen. Der Publisher gibt Newsadoo somit die ausdrückliche Erlaubnis, die redaktionellen Inhalte der im Formular übermittelten und von ihm betriebenen Webseiten abzurufen, zu speichern, automatisiert zu analysieren, und in weiterer Folge, Headlines, Vorschaubilder und Vorschautexte mit dem Zweck der Verlinkung auf die Webseite des Publishers den Nutzern anzuzeigen, oder den Content vollinhaltlich im Newsadoo Ecosystem mit dem Ziel der wirtschaftlichen Verwertung zu veröffentlichen.
Zu den Content-Paketen zählen sämtliche bereitgestellten Inhalte in Form von Texten, Bild-, Audio- und Videobeiträgen, die über Aufruf des RSS-Feeds oder einer anderen Schnittstelle aufgerufen werden können. Dieser Content wird von Newsadoo ohne inhaltliche Veränderung übernommen und mit dem Ziel der wirtschaftlichen Verwertung oder zusätzlichen Traffics im Namen des Publishers zur Gänze oder in Teilen online gestellt. Die ausschließliche inhaltliche Verantwortung wie auch alle Rechte verbleiben beim Publisher, der mit seinen Impressumsdaten auf den Publisher-eigenen Seiten, sowie auf Vorschauseiten namhaft gemacht wird. Die veröffentlichten Daten ergeben sich aus den im Formular angegebenen Firmendaten bzw. auf der Verlagswebseite angegebenen Impressumsdaten, sowie den eventuell übermittelten persönlichen Daten des Autors. Eine Änderung dieser Daten ist Newsadoo schriftlich bekannt zu geben. Der Publisher räumt Newsadoo eine vierwöchige Frist ab Einlangung der Bekanntgabe von Änderungen ein, um die Daten zu aktualisieren.
Der Publisher bleibt vollumfänglicher Eigentümer der Rechte am bereitgestellten Content und es werden keine Rechte an Newsadoo übertragen. Newsadoo stellt die technische Plattform zur Verfügung, die es ermöglicht den Content des Publishers auf Publisher-eigenen Seiten einzustellen und im Rahmen der Plattform gewinnbringend zu verwerten oder für den Publisher zusätzlichen Traffic auf dessen eigener Plattform zu erzeugen. Newsadoo erhält den Auftrag, zur Bewerbung des Contents auf Newsadoo-eigenen Übersichtsseiten Vorschautexte und Vorschaubilder anzuzeigen. Die vom Publisher zur Verfügung gestellten Vorschautexte und Bilder (im Wesentlichen Überschriften und das Hauptfoto) werden von Newsadoo unverändert übernommen. Der Rechteinhaber wird durch ein nebenstehendes Impressum ausgewiesen. Der Inhalt dieser unverändert übernommenen Vorschautexte und Vorschaubilder liegt in der alleinigen Verantwortung des Publishers. Es werden daran keine Rechte an Newsadoo übertragen und Newsadoo übernimmt hierfür keine wie immer geartete Haftung. Mit der Zurverfügungstellung von Vorschautexten, Vorschaubildern und dem gesamten weiteren Content stimmt der Publisher uneingeschränkt einer Veröffentlichung dieses Contents im Rahmen des News-Ecosystems zu. Der Publisher hat Newsadoo für von ihm bereitgestellten Content schad- und klaglos zu halten.
Der Publisher wählt selbst, ob die jeweiligen Content-Pakete via Backlink eingestellt werden, oder direkt im Newsadoo Ecosystem angezeigt werden sollen. Bei Anzeige innerhalb von Newsadoo kann gewählt werden ob es sich um eine für User kostenlose Quelle handelt, oder eine kostenpflichtige Premium Quelle. Der Publisher definiert selbst den Preis für ein Paket, und wählt ob das jeweilige Paket auch in Flatrate-Angeboten integriert werden soll. Die Aktivierung oder Deaktivierung von Content-Paketen erfolgt durch den Publisher selbst, oder durch Newsadoo nach schriftlichem Auftrag des Publishers.
Newsadoo wird vom Publisher ein Projektleiter benannt, der als dauernder Ansprechpartner fungiert und die entsprechenden Zugänge zur Verwaltung erhält, oder jeweils den Auftrag zur Durchführung an Newsadoo erteilt. Eventuelle Befristungen der Veröffentlichungsdauer von Content werden durch den benannten Projektleiter des Publishers definiert, bzw. durch den Publisher in Newsadoo selbst verwaltet.
III.Vertragsdauer
Die Partnerschaft besteht unbefristet bis auf Widerruf und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten täglich gekündigt werden. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten und Ressourcen, wird Newsadoo im Falle einer Beendigung der Partnerschaft durch den Publisher den Wünschen des Publishers entsprechen, und auch bei einer vertraglichen Restlaufzeit das laufende Abrufen von neuem Content auf Wunsch ehest möglich beenden. Die Beendigung der Partnerschaft bedeutet, dass kein Content, der nach Ende der Partnerschaft übermittelt wird, mehr innerhalb des Systems ganzheitlich angezeigt wird. Bereits übermittelter Content kann von Newsadoo jedoch weiterhin im System verwendet werden.
IV.Nutzungsrechte und rechtliche Verantwortung
Der Publisher sichert zu, Urheber des übermittelten bzw. bereitgestellten Contents zu sein und/oder das Recht zur Veröffentlichung innezuhaben. Der Publisher sichert zu, dass durch die Veröffentlichung des Contents keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollte für die Veröffentlichung die Zustimmung Dritter erforderlich sein, so erklärt der Publisher, dass diese Zustimmung vorliegt. Der Publisher erklärt ausdrücklich, dass keine der Verwendung entgegenstehenden Nutzungsrechte am jeweiligen Content an Dritte vergeben wurden. Die Haftung für die inhaltliche Gestaltung und Richtigkeit des Contents liegt ausschließlich beim Publisher. Die medienrechtliche Verantwortung liegt ausschließlich beim Publisher. Der Publisher hält Newsadoo hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit dem vom Publisher zur Verfügung gestellten Content schad- und klaglos. Hiervon umfasst sind auch etwaige Rechtsanwalts- und andere Verteidigungskosten.
V.Gegenleistung
Publisher haben die Möglichkeit, Content via Backlinks, oder direkt im Newsadoo Ecosystem (als kostenlose oder kostenpflichtige Quelle) zu veröffentlichen. Bei der Einstellung mittels Backlinks wird vereinbart, dass die gegenseitige Leistungserbringung wechselseitig keinen Anspruch auf Entgelte gegenüber dem jeweils anderen Kooperationspartner begründet.
Bei Veröffentlichung des Voll-Contents direkt im Newsadoo-Ecosystem erhält der Publisher anteilige Werbeumsätze entsprechend seiner Reichweite, bei kostenpflichtiger Veröffentlichung innerhalb einer Flatrate neben den Werbeumsätzen zusätzliche Anteile aus der Flatrate entsprechend der eigenen Reichweite, bei kostenpflichtiger Veröffentlichung als exklusiv-Quelle neben den Werbeumsätzen zusätzlich die entsprechend zurechenbaren Umsätze aus dem Abonnement. Die anteiligen Umsätze ergeben sich aus der Reichweite des Publisher-Contents im Verhältnis zur Reichweite des gesamten Contents auf Basis von Messgrößen wie zb Klicks, Ansichtsdauer, etc. Von sämtlichen Einnahmen aus Werbung und Content-Paketen schüttet Newsadoo 60% an Publisher aus. Mit diesem festgesetzten und vereinbarten Entgelt sind sämtliche Ansprüche des Publishers vollständig abgegolten, weitere Ansprüche bestehen nicht. Newsadoo rechnet monatlich die dem Vertragspartner zustehende Vergütung ab. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren. Grundlage ist ein Reporting, aus dem sich das erzielte Guthaben ergibt. Das Reporting beginnt ab dem Zeitpunkt, wo Newsadoo die Werbeplattform gelauncht hat, und regelmäßige Werbeumsätze erzielt. Davon unbenommen kann vom Publisher jederzeit eine Auswertung über die aktuelle Nutzung angefordert werden.
Vergünstigungen für User bei Flatrate-Mitgliedsbeiträgen als für Werbekunden bei Inseraten und Einschaltungen, liegen in der ausschließlichen Entscheidungssphäre von Newsadoo. Publisher haben dabei keinen Anspruch auf Mitsprache, jedoch jederzeit die Möglichkeit über die Teilnahme oder das Ausscheiden aus dem Flatrate-Paket zu entscheiden. Die grundsätzliche Absicht von Newsadoo ist bei allen Entscheidungen die mittel- und langfristige Maximierung des Gewinnes. Vergünstigungen auf exklusive Content-Pakete des Publishers liegen ausschließlich in der Entscheidungsgewalt des Publishers, der somit die Preisgestaltung für seine exklusiven Content-Pakete ausschließlich selbst übernimmt.
VI. Algorithmus
Der Publisher anerkennt, dass die Reihung und somit die Anzeige des Contents auf mathematischen Modellen und Algorithmen eines selbstlernenden Systems basiert. Eine Vorreihung und somit häufigere Anzeige kann nur erreicht werden, indem der Content durch den Publisher inhaltlich und optisch auf Zielgruppen optimiert wird (Vollständigkeit, gute Bildauswahl, gute Gliederung, spannende Inhalte, Aktualität, etc.). Eine Beeinflussung der Reihung ist nur durch Optimierung des Contents und Stärkung der Marke möglich. Es besteht keine Möglichkeit direkt auf das System einzuwirken. Der Publisher sichert auch zu, keine unlauteren Maßnahmen zu ergreifen, um sich für den eigenen Content Vorteile zu schaffen.
VII. Löschung des Contents und Qualitätssicherung
Newsadoo behält sich vor, bestimmten Content nicht auf die Publisher-eigenen Seiten auf Newsadoo zu übernehmen bzw. zu löschen. Das gilt insbesondere für solchen, dessen Inhalt gegen bestehende Gesetze verstößt, der bedenkliche, diffamierende Äußerungen enthält, oder mit zustimmendem Bezug zu Organisationen steht, die behördlich verboten sind - im Wesentlichen weiters Content, wo der Verdacht besteht, dass journalistische Qualitätsstandards im Bereich Recherche oder Objektivität nicht eingehalten wurden und begründete Zweifel bestehen, dass bei der Erarbeitung des Contents das Ziel verfolgt wurde die Realität wiederzuspiegeln. Der Publisher hat keinen Rechtsanspruch auf eine Anzeige des von ihm veröffentlichten Contents auf den Publisher-eigenen Seiten auf Newsadoo. Der Publisher verzichtet auch auf jegliche Rechtsansprüche für den Fall, dass Content von Newsadoo nicht eingestellt und/oder gelöscht wird.
Der Publisher hat die Möglichkeit, Newsadoo aufzufordern, Content dauerhaft aus den Systemen von Newsadoo zu löschen, oder gegebenenfalls selbst über einen eigenen Backend-Zugang, Content zu deaktivieren oder dauerhaft zu löschen. Newsadoo behält sich für die beantragte Löschung von Content eine Frist von 4 Wochen vor, wobei versucht wird dem Antrag auf Löschung des Contents in zumutbarer Frist nachzukommen. Eine rechtliche Verpflichtung seitens Newsadoo zur Deaktivierung oder Löschung von Content aus der Datenbank kann sich jedoch nur aufgrund eines gerichtlichen Auftrages bzw. auf Basis gesetzlicher Bestimmungen (zb E-Commerce-Gesetz) ergeben. Außer diesen Fällen besteht kein Anspruch des Publishers auf Löschung von Content durch Newsadoo, der innerhalb der Partnerschaft eingestellt wird. Sollten Dritte an Newsadoo betreffend der Löschung von Content herantreten, wird Newsadoo dies dem Publisher unverzüglich mitteilen. Der Publisher hat selbst über die Löschung zu entscheiden und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Newsadoo behält sich vor, Content welcher gegen den Punkt 7 Absatz 1 dieses Vertrages verstößt, und auf den Newsadoo durch Dritte aufmerksam gemacht wurde, ohne Rücksprache mit dem Publisher unverzüglich zu löschen. Bezüglich eventueller Ansprüche Dritter, die sich durch Löschaufträge bzw. deren Folgen ergeben können, hat der Publisher Newsadoo in jedem Fall schad- und klaglos zu halten. Sollte die Einholung einer unverzüglichen Mitteilung durch den Publisher aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein bzw. eine solche Mitteilung trotz Aufforderung nicht einlangen, ist Newsadoo berechtigt, zur Abwendung möglicher rechtlicher Probleme die gegenständlichen Inhalte jedenfalls zur Gänze zu löschen und aus sämtlichen Netzen zu entfernen, eine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Berechtigung des Löschungsbegehrens ist hierbei nicht notwendig. Eine derartige Löschung aus einem solchen Grund stellt keinesfalls eine Vertragsverletzung dar. Newsadoo hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, bedenklichen Content der nicht im Einklang mit den eigenen journalistischen Qualitätsstandards und Werten steht, zu löschen.
VIII.Kosten
Die Kosten für die Errichtung dieses Vertrages trägt Newsadoo. Kosten für zusätzliche Rechtsberatung sind von jeder Partei selbst zu tragen.
IX.Datenschutz
Newsadoo verwendet userbezogene Daten, die der User Newsadoo zur Verwendung zur Verfügung gestellt hat, ausschließlich zu Zwecken, welche dem User bekannt gemacht wurden und zu denen der User seine Zustimmung erteilt hat. Eine Weitergabe der userbezogenen Daten kann durch Newsadoo nur in diesem Rahmen erfolgen.
X.Nichtigkeit, Salvatorische Klausel
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleibt der übrige Vertrag davon unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten gültige Regelungen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen, unter Berücksichtigung des ursprünglichen Willens der Vertragspartner, weitestgehend entsprechen. Für den Fall des Verstoßes einer Vertragsbestimmung gegen das Gesetz wird vereinbart, dass eine Nichtigkeit den Vertrag nur hinsichtlich dieses Punktes unwirksam macht, die übrigen jedoch bestehen lässt. Die Vertragsparteien verzichten auf eine Anfechtung des Vertrages aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus List, Zwang, Irrtum und laesio enormis.
XI.Sonstiges
Sofern mündliche Haupt- oder Nebenabreden bestehen, gelten diese mit Unterfertigung dieses Vertrages als einvernehmlich aufgehoben. Änderungen dieses Vertrages sind nur in Schriftform gültig. Dieses Formerfordernis gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf ihren Rechtsnachfolger zu überbinden. Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle einer zwei- oder mehrsprachigen Ausfertigung des Vertrages gilt im Zweifel der deutsche Text.
Für etwaige Streitigkeiten aufgrund dieser Vereinbarung wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Newsadoo vereinbart. Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.